Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die Firma Andrea Ritter Immobilien, vertreten durch Frau Andrea Ritter, (im Folgenden auch „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (im Folgenden „Provision“ genannt) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage für den Geschäftsverkehr von Andrea Ritter Immobilien.

Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt. Diese dürfen ohne mündliche oder schriftliche Zustimmung von Andrea Ritter Immobilien nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es infolge der Weitergabe unserer Daten, Unterlagen und Informationen zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Weitergebende und hat einen Schadenersatz in Höhe der Provision zu entrichten.

Vertragsabschluss

Mit dem Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages entsteht ein Provisionsanspruch im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Kommt durch Andrea Ritter Immobilien Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von Andrea Ritter Immobilien besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Die Provision ist nach Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages verdient und fällig. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung unseren Honoraranspruch ausgleicht.

Haftungsbeschränkung

Die unterbreiteten Angebote des Immobilienmaklers sind unverbindlich und freibleibend. Der Immobilienmakler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen und Unterlagen vom Auftraggeber bzw. einem Dritten stammen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt Andrea Ritter Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Es obliegt dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Andrea Ritter Immobilien haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z.B. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften.

Doppeltätigkeit

Handelt es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. Es wird mit dem Verkäufer, als auch mit dem Käufer ein separater Vertrag abgeschlossen. Bei zu vermittelnden Mietverträgen darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter (Auftrag des Wohnungssuchenden mit vereinbarter Provision) provisionspflichtig tätig sein, da eine Doppeltätigkeit von Gesetz wegen ausgeschlossen ist.

Provisionsanspruch und Höhe

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag). Es gilt grundsätzlich der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz.

Die Provisionen betragen im Allgemeinen:

  • Bei Mietobjekten: 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer als Vermieterprovision
  • Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer als Käuferprovision und 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer als Verkäuferprovision.

Gerichtsstand

Sofern es sich bei unserem Vertragspartner ebenfalls um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Immobilienmaklers.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gem. § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellt.