Tippgeber werden

und eine Provison von 10% erhalten.

Sofern uns das Objekt nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen innerhalb von 5 Tagen Ihren Anspruch schriftlich. Im Erfolgsfall erhalten Sie eine Tippgeber-Provision.

* Vorraussetzung für die Zahlung der Tippgeber-Provision ist, dass das Objekt erfolgreich durch uns verkauft wird und ein Maklercourtage-Anspruch entsteht und dieser gezahlt wird.

So einfach funktioniert es!

Sie nennen uns den Eigentümer, der seine Immobilie veräußern möchte.

Wir kontaktieren den Eigentümer diskret und vertraulich.

Nach Abschluss des Maklervertrages erhalten Sie eine Provisionszusage von uns.

Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision von 10 % des Gesamt-Netto-Provisionsbetrages.

Sollten Sie einen entsprechenden Verkaufstipp haben, schreiben Sie uns eine kurze Nachricht an a.ritter@andrea-ritter-immobilien.de.
Wir setzen uns danach umgehend mit Ihnen in Verbindung und Sie erhalten ein entsprechendes Tippgeberformular.